Bank- und Kapitalmarktrecht
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten und vertreten wir Banken, Finanzdienstleister, Family Offices, Vermögensverwalter, private und öffentliche Unternehmen sowie deren Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte, die mit bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen konfrontiert sind. Durch unsere ausgewiesene Expertise im Transaktions- und Gesellschaftsrecht beraten wir umfassend an den Schnittstellen der Rechtsgebiete.
Unsere bank- und kapitalmarktrechtliche Praxis bezieht sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Beratung zu Kapitalanlagen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch sowie Vermögensanlagengesetz und zu hiermit zusammenhängenden Fragen der Strukturierung und des Vertriebs der Produkte im In- und Ausland (Anzeigeverfahren, „Europäischer Pass“)
- Vertragsprüfungen und Vertragsgestaltungen (Vermögensverwaltungsverträge, Family Office Verträge, Vertriebsverträge und Auslagerungsverträge, AGB)
- Aufsichtsrecht und Compliance nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes, Wertpapierhandelsgesetzes, der Prospektgesetze, Recht der Außenwirtschaft und der Anforderungen nach MaRisk- und MaComp sowie europarechtlicher Verordnungen und Richtlinien
- Zulassungs- und Erlaubnisverfahren sowie Vertretung in behördlichen Verfahren gegenüber der BaFin, der Deutschen Bundesbank, den europäischen Bankaufsichtsbehörden, den Einlagensicherungs- und Entschädigungseinrichtungen, Datenschutzbehörden sowie der Industrie- und Handelskammern
- Prüfen von Ansprüchen aus Anlageberatung, Anlagevermittlung und Prospekthaftung und die hiermit verbundene gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
- Fragen der Organhaftung und Compliance im Aufsichtsrecht für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte
- Kreditvertragsrecht und Kreditsicherungsrecht
- Geldwäsche- und Datenschutzrecht (Compliance, Erstellung von Handbüchern, Inhouse-Schulungen)
- Zahlungsverkehrsrecht